REVET RV 4A Streukügelchen vet.

42 g

810,24 € / 1 kg 3
34,03 € 3

REVET RV 4A Streukügelchen vet. 42 g

19180789

ReVet
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42 g

810,24 € / 1 kg 3
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ReVet RV 4A

Für Tiere (Pferd, Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Hühner, Pute, Gans, Ente, Taube, Kaninchen, Karpfen, Forelle, Hund, Katze, Maus, Ratte, Meerschweinchen, Marderartige, Ziervögel, Amphibien, Reptilien)

Homöopathisches Arzneimittel für Tiere

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung:
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:

  • Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel ca. 1 – 3 Globuli
  • Kaninchen, Tauben ca. 1 – 3 Globuli
  • Welpen, Katzen ca. 2 – 5 Globuli
  • Hunde ca. 5 – 10 Globuli
  • Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli
  • Kälber, Schweine ca. 10 – 20 Globuli
  • Pferde, Rinder ca. 30 – 50 Globuli

Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z.B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.

ReVet® RV 4 - oral - (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden. Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.

  • In akuten Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 3-4 mal täglich eine Dosis, über 2-3 Tage; danach - oder bei zunehmender Besserung - seltener.
  • In chronischen Fällen: Soweit nicht anders verordnet, 1-2 mal täglich eine Dosis, über 1-2 Wochen; danach - oder bei zunehmender Besserung - seltener.

Sofern keine individuelle Bemessung der Arzneigabe möglich ist, z. B. bei Heimtieren, Ziervögeln und Exoten, hat sich auch die Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink- und Badewasser zur freien Aufnahme bewährt.

Bestandsbehandlung:
42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen, Enten oder 500 – 600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100 – 150 Kühen oder Mastrindern. Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli-Menge kurz vor Gebrauch eine Auflösung in kaltem bis lauwarmen Trinkwasser anzusetzen (z.B. 1 – 2 Liter für den Inhalt einer OP à 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlichst eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Auflösung zur Einspeisung in Tränke-Automaten oder zur Verabreichung als Aufguss auf Silage oder Raufutter (z.B. in Rinderbeständen).

Behandlung von Geflügelbeständen:
Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von 20 Globuli/Liter (das entspricht 1 OP von 42 g Globuli auf 250 Liter). 250 Liter reichen etwa für 10.000 bis 30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten, etc. Schwere Tiere oder Rassen verbrauchen naturgemäß mehr als leichtere und nehmen dadurch die ihnen gemäße Arzneimenge auf. Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist darauf zu achten, dass unmittelbar nach Verbrauch der arzneihaltigen Tränke eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet ist.

Behandlung von Schweinebeständen:
Entsprechend der Dosierung von 10 bis 20 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 42 g für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser).

Wartezeit:

  • Essbare Gewebe: 0 Tage
  • Milch: 0 Tage
  • Eier: 0 Tage

Zusammensetzung:
In 1 g Streukügelchen (Globuli) sind verarbeitet: Wirkstoffe: Apis mellifica Dil. C4 1,67 mg, Apocynum cannabinum Dil. C3 1,67 mg, Digitalis purpurea Dil. C6 1,67 mg, Prunus laurocerasus Dil. C3 1,67 mg, Strychnos nux-vomica Dil. C6 1,67 mg, Urginea maritima Dil. C3 1,67 mg.

Sonstiger Bestandteil: Saccharose (Sucrose) 1 g.

Details
PZN 19180789
Anbieter Dr.RECKEWEG & Co. GmbH
Packungsgröße 42 g
Darreichungsform Globuli
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

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Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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